Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Z-Facility Swiss GmbH (nachfolgend «Auftragnehmerin») und ihren Auftraggeber:innen (nachfolgend «Auftraggeberin») im Bereich Hauswartung, Reinigung, Gartenpflege und damit verbundene Dienstleistungen.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über Dienstleistungen der Z-Facility Swiss GmbH, soweit nicht im Einzelvertrag (Offerte, Pflichtenheft) abweichende Regelungen getroffen wurden. Im Konfliktfall gehen die individualvertraglichen Bestimmungen den AGB vor. Abweichende Bedingungen der Auftraggeberin gelten nur, wenn sie schriftlich anerkannt wurden.
2. Vertragsabschluss & Offerte
Offerten der Auftragnehmerin sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet. Eine schriftliche Offerte ist während der darin angegebenen Gültigkeitsdauer (üblicherweise 30 Tage) verbindlich. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Annahme der Offerte durch die Auftraggeberin zustande.
Die Offerte basiert auf den im Pflichtenheft beschriebenen Leistungen und der Aufnahme bei der Vor-Ort-Besichtigung. Wesentliche nachträgliche Änderungen am Objekt oder Leistungsumfang berechtigen die Auftragnehmerin zur Anpassung der Vergütung.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem zum Vertrag gehörenden Pflichtenheft. Dieses unterscheidet zwischen Abonnementsleistungen (Fixpauschale), Regieleistungen (Stundenabrechnung) und nicht angebotenen Leistungen.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, den Auftrag mit Schweizer Sorgfalt nach den anerkannten Regeln der Technik und gemäss den einschlägigen Schweizer Normen (insbesondere SIA 469 Erhaltung von Bauwerken sowie GAV Reinigungsgewerbe Kt. Zürich) auszuführen.
4. Pflichten der Auftragnehmerin
- Auftragsausführung mit zuverlässigen, sozialversicherten Arbeitskräften
- Bereitstellung von Ersatzkräften bei Ferien, Krankheit oder Unfall
- Geeignete Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung
- Zur-Verfügung-Stellung benötigter Materialien, Maschinen und Werkzeuge
- Einhaltung der Hausordnung der Auftraggeberin
- Striktes Alkohol- und Rauchverbot während der Arbeit
- Wahrung des Betriebs- und Dienstgeheimnisses
- Sparsamer Umgang mit zur Verfügung gestelltem Wasser und Strom
- Periodische Qualitätskontrollen durch den Inhaber bzw. Objektleiter
5. Pflichten der Auftraggeberin
- Kostenlose Bereitstellung von Warm- und Kaltwasser sowie elektrischer Energie
- Geeigneter Platz zur Unterbringung von Reinigungsgeräten und -produkten
- Übergabe aller notwendigen Schlüssel (Schlüsseltresor zu Lasten der Auftraggeberin)
- Rechtzeitige Information über relevante Änderungen am Objekt
- Pünktliche Zahlung der Rechnungen
6. Vergütung & Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der vereinbarten Offerte. Sofern nicht anders vereinbart, gelten:
- Abonnementsleistungen werden monatlich im Voraus bis spätestens zum 5. des Monats in Rechnung gestellt
- Regieleistungen werden zum Monatsende abgerechnet, mit Stundenrapport
- Materialkosten werden zum Einkaufspreis zuzüglich 5 % Handling verrechnet (Belege beigelegt)
- Zahlungsfrist: 30 Tage netto ab Rechnungsdatum
- Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5 % p.a. gemäss Art. 104 OR berechnet
- Mahngebühren: 1. Mahnung gratis, 2. Mahnung CHF 20.–, 3. Mahnung CHF 40.– (zzgl. Inkassokosten)
Alle Preise verstehen sich exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 8,1 % gemäss MWSTG Art. 25 Abs. 1). MWST-Erhöhungen oder -Senkungen werden ab Datum der Inkraftsetzung weitergegeben.
7. Preisanpassungen
Preisangaben basieren auf dem Schweizerischen Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) zum Zeitpunkt der Offertstellung. Preisanpassungen erfolgen jeweils auf den 1. Januar eines jeden Jahres gemäss Indexänderung per 30. September des Vorjahres. Die erste Anpassung erfolgt frühestens 12 Monate nach Vertragsbeginn.
8. Vertragsdauer & Kündigung
Sofern in der Offerte nicht anders vereinbart, gilt:
- Mindestvertragsdauer: 12 Monate ab Vertragsbeginn
- Kündigungsfrist: 3 Monate auf Monatsende nach Ablauf der Mindestdauer
- Form: schriftlich, per eingeschriebener Post
- Vertragsanpassungen müssen mindestens 2 Monate im Voraus schriftlich gemeldet werden
Eine ausserordentliche Kündigung aus wichtigen Gründen gemäss Art. 404 OR bleibt beiden Parteien jederzeit vorbehalten.
9. Haftung & Versicherung
Die Auftragnehmerin schliesst vor Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden ab. Die Police-Bestätigung wird der Auftraggeberin vor Auftragsstart zugestellt. Die Haftpflichtversicherung deckt die auf gesetzlichen Bestimmungen beruhende Haftpflicht der Auftragnehmerin im Rahmen der Auftragsdurchführung.
Schadenersatzansprüche sind der Auftragnehmerin innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme schriftlich zu melden. Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, mangelhafte Mitwirkung der Auftraggeberin oder Mängel an den vorhandenen Anlagen verursacht werden.
10. Mängel & Reklamationen
Reklamationen sind unverzüglich nach Feststellung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, schriftlich an die Auftragnehmerin zu richten. Bei berechtigten Reklamationen wird die Auftragnehmerin die mangelhafte Leistung kostenlos und innert angemessener Frist nachbessern.
11. Sondereinsätze
Sondereinsätze ausserhalb der ordentlichen Betriebszeiten (Mo–Fr 08:00–12:00 und 13:30–17:00 Uhr) sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen werden in Regie zu erhöhten Tarifen verrechnet. An gesetzlichen Feiertagen des Kantons Zürich werden keine ordentlichen Reinigungen durchgeführt; eine Preisreduktion auf den monatlichen Pauschalbetrag erfolgt nicht.
12. Personal & Abwerbeverbot
Das Personal der Z-Facility Swiss GmbH darf von der Auftraggeberin während der Vertragsdauer und während 12 Monaten nach Vertragsende nicht für gleichartige Arbeit abgeworben werden. Bei Verletzung dieser Klausel wird eine Konventionalstrafe in Höhe von 6 Monatslöhnen der betroffenen Person geschuldet.
13. Datenschutz
Personendaten werden gemäss unserer Datenschutzerklärung und nach den Bestimmungen des revidierten Schweizer Datenschutzgesetzes (revDSG) bearbeitet.
14. Schlussbestimmungen
Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
Anwendbares Recht: Es gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Auftraggeberin, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen keinen anderen Gerichtsstand vorschreiben.
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